
Willkommen
Simone Zeller Familiendiagnostik GmbH
Bahnhofstr. 5, 67346 Speyer


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Meine Leistungen auf einen Blick

INFO CLEARING
Was ist ein Clearing?
Ein sogenanntes „Clearing“ ist eine Leistung der ambulanten Erziehungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Clearing soll zur Klärung einer familiären Situation beitragen, hierbei wird die Situation des Kindes wie auch die Kompetenzen der Eltern erfasst; um passende Unterstützungsmaßnahmen zu empfehlen oder notwendige Informationen zur Situation des Kindes zu erhalten. Im Fokus stehen die kindlichen (Grund-) Bedürfnisse. In der Regel finden 1-2 Termine in der Woche, nach Absprache der Beteiligten statt. Insgesamt dauert ein Clearing ca. 6 Wochen oder bis zu 3 Monate. Die Mitarbeit der Beteiligten ist i.d.R. freiwillig.
Rechtliche Grundlagen: § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe und § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung
INFO GUTACHTEN
Was ist ein familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten?
Ein familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten wird im Ermessen des Familienrichters/der Familienrichterin für den jeweiligen Fall ausgewählt und bestellt d.h. beauftragt; um beweisführend zu ermitteln und aufgrund von Empfehlungen bei sorge- und umgangsrechtlichen Konfliktlagen zu einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung beizutragen. Kernbestandteil von Begutachtung im kindschaftsrechtlichen Verfahren, d.h. einem familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, sind die Erfassung und Beurteilung von familiären Bindungen, familiären Ressourcen oder Risikofaktoren, Elternkompetenzen, dem Kindeswille, der Entwicklung und den (Grund-) Bedürfnissen des Kindes.
Die Datenerhebung und Gutachtenerstellung basiert auf wissenschaftlich anerkannten methodischen Untersuchungen qualitativer und quantitativer Forschung (psychodiagnostische Verfahren, strukturierte Interaktionsbeobachtungen, Leitfaden-Interviews etc.)
Die Termine des Gutachtens finden i.d.R. überwiegend im Haushalt der Eltern statt, bei getrennt lebenden Eltern, jeweils im Haushalt der Sorgeberechtigten. Insgesamt sind pro Gutachten ca. 3–4 Termine notwendig. Die Mitwirkung innerhalb des Gutachtens ist freiwillig. Bei stabiler Mitwirkung der Beteiligten ist das Gutachten i.d.R. innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten fertig und liegt dem Familiengericht vor. Aufgrund des Datenschutzes und der Schweigepflicht sind Auskünfte an Außenstehende (Freunde, Verwandte) oder Beteiligungen nicht möglich.
MEINE EXPERTISEN
Ausbildung/Studium:
> Staatlich anerkannte Heilpädagogin
> Pädagogin B.A. (Thesis: Kindeswohlgefährdung)
> Psychosoziale Beratung M.A. (Thesis: Eltern-Kind-Interaktion)
Hochschulzertifikationen:
> Psychologische Diagnostik
> Klinische Psychologie
> Supervision
> Notfallpsychologie
Zertifizierte Zusatzausbildungen:
> Sachverständige im Kindschaftsrecht
> Verfahrensbeiständin
> Entwicklungspsychologische Beraterin
> Spieltherapeutin (Kindertherapie)
> Traumatherapeutin
Fortbildungen:
> Forensische Psychologie
> Aussagepsychologie-Glaubhaftigkeit
> Diagnostik AD(H)S & ASS, Autismus-Spektrum-Störung
> Bindungsforschung
> Sexuelle Gewalt

Meine Leistungen auf einen Blick

INFO CLEARING
Was ist ein Clearing?
Ein sogenanntes „Clearing“ ist eine Leistung der ambulanten Erziehungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Clearing soll zur Klärung einer familiären Situation beitragen, hierbei wird die Situation des Kindes wie auch die Kompetenzen der Eltern erfasst; um passende Unterstützungsmaßnahmen zu empfehlen oder notwendige Informationen zur Situation des Kindes zu erhalten. Im Fokus stehen die kindlichen (Grund-) Bedürfnisse. In der Regel finden 1-2 Termine in der Woche, nach Absprache der Beteiligten statt. Insgesamt dauert ein Clearing ca. 6 Wochen oder bis zu 3 Monate. Die Mitarbeit der Beteiligten ist i.d.R. freiwillig.
Rechtliche Grundlagen: § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe und § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung
INFO GUTACHTEN
Was ist ein familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten?
Ein familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten wird im Ermessen des Familienrichters/der Familienrichterin für den jeweiligen Fall ausgewählt und bestellt d.h. beauftragt; um beweisführend zu ermitteln und aufgrund von Empfehlungen bei sorge- und umgangsrechtlichen Konfliktlagen zu einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung beizutragen. Kernbestandteil von Begutachtung im kindschaftsrechtlichen Verfahren, d.h. einem familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, sind die Erfassung und Beurteilung von familiären Bindungen, familiären Ressourcen oder Risikofaktoren, Elternkompetenzen, dem Kindeswille, der Entwicklung und den (Grund-) Bedürfnissen des Kindes.
Die Datenerhebung und Gutachtenerstellung basiert auf wissenschaftlich anerkannten methodischen Untersuchungen qualitativer und quantitativer Forschung (psychodiagnostische Verfahren, strukturierte Interaktionsbeobachtungen, Leitfaden-Interviews etc.)
Die Termine des Gutachtens finden i.d.R. überwiegend im Haushalt der Eltern statt, bei getrennt lebenden Eltern, jeweils im Haushalt der Sorgeberechtigten. Insgesamt sind pro Gutachten ca. 3–4 Termine notwendig. Die Mitwirkung innerhalb des Gutachtens ist freiwillig. Bei stabiler Mitwirkung der Beteiligten ist das Gutachten i.d.R. innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten fertig und liegt dem Familiengericht vor. Aufgrund des Datenschutzes und der Schweigepflicht sind Auskünfte an Außenstehende (Freunde, Verwandte) oder Beteiligungen nicht möglich.
MEINE EXPERTISEN
Ausbildung/Studium:
> Staatlich anerkannte Heilpädagogin
> Pädagogin B.A. (Thesis: Kindeswohlgefährdung)
> Psychosoziale Beratung M.A. (Thesis: Eltern-Kind-Interaktion)
Hochschulzertifikationen:
> Psychologische Diagnostik
> Klinische Psychologie
> Supervision
> Notfallpsychologie
Zertifizierte Zusatzausbildungen:
> Sachverständige im Kindschaftsrecht
> Verfahrensbeiständin
> Entwicklungspsychologische Beraterin
> Spieltherapeutin (Kindertherapie)
> Traumatherapeutin
Fortbildungen:
> Forensische Psychologie
> Aussagepsychologie-Glaubhaftigkeit
> Diagnostik AD(H)S & ASS, Autismus-Spektrum-Störung
> Bindungsforschung
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Ein sogenanntes „Clearing“ ist eine Leistung der ambulanten Erziehungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Clearing soll zur Klärung einer familiären Situation beitragen, hierbei wird die Situation des Kindes wie auch die Kompetenzen der Eltern erfasst; um passende Unterstützungsmaßnahmen zu empfehlen oder notwendige Informationen zur Situation des Kindes zu erhalten. Im Fokus stehen die kindlichen (Grund-) Bedürfnisse. In der Regel finden 1-2 Termine in der Woche, nach Absprache der Beteiligten statt. Insgesamt dauert ein Clearing ca. 6 Wochen oder bis zu 3 Monate. Die Mitarbeit der Beteiligten ist i.d.R. freiwillig.
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Ein familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten wird im Ermessen des Familienrichters/der Familienrichterin für den jeweiligen Fall ausgewählt und bestellt d.h. beauftragt; um beweisführend zu ermitteln und aufgrund von Empfehlungen bei sorge- und umgangsrechtlichen Konfliktlagen zu einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung beizutragen. Kernbestandteil von Begutachtung im kindschaftsrechtlichen Verfahren, d.h. einem familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, sind die Erfassung und Beurteilung von familiären Bindungen, familiären Ressourcen oder Risikofaktoren, Elternkompetenzen, dem Kindeswille, der Entwicklung und den (Grund-) Bedürfnissen des Kindes.
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> Klinische Psychologie
> Supervision
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> Sachverständige im Kindschaftsrecht
> Verfahrensbeiständin
> Entwicklungspsychologische Beraterin
> Spieltherapeutin (Kindertherapie)
> Traumatherapeutin
Fortbildungen:
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Interne Bereiche
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T 06232 3125894 I M 0175 8528402 I F 06232 6629921
M familiendiagnostik.zeller@web.de

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